(-feststellung) Stellt der Depotprüfer bei der Depotprüfung Mängel in der Handhabung des Effekten - oder Depotgeschäft s fest, die nicht während der laufenden Prüfung beseitigt werden können, so hat er den Abschluss der Prüfung solange auszusetzen, bis er sich von der Abstellung der Mängel überzeugt hat. Bei unwesent...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/depotpruefung-maengel-feststellung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.